Die Slowakei und Polen teilen sich eine lange und geschichtsträchtige Grenze, die durch malerische Landschaften, dichte Wälder und beeindruckende Gebirgszüge führt. Dieser Beitrag bietet eine umfassende Übersicht über die Grenzübergänge zwischen diesen beiden Nachbarländern, einschließlich Informationen zu Grenzkontrollen, Einreisebestimmungen, Währung und Mautgebühren.
Die Grenze zwischen der Slowakei und Polen erstreckt sich über etwa 541 Kilometer und umfasst eine Vielzahl von Übergängen, die Reisenden unterschiedliche Möglichkeiten bieten, je nach ihrer Route und den Verkehrsmitteln, die sie nutzen. Diese Menge an Grenzübergängen ermöglicht es, flexibel und bequem zwischen den beiden Ländern zu reisen.
Die Slowakei ist ein Land in Mitteleuropa, das an Polen, die Tschechische Republik, Österreich, Ungarn und die Ukraine grenzt. Die Hauptstadt ist Bratislava, die an der Donau liegt und sowohl kulturell als auch wirtschaftlich das Herz des Landes bildet. Der aktuelle Präsident der Slowakei ist Peter Pellegrini, der seit Juni 2024 im Amt ist. Die Slowakei ist bekannt für ihre beeindruckenden Landschaften, darunter die Hohe Tatra, historische Städte und eine reiche Kulturgeschichte. Das Land bietet eine beeindruckende Menge an kulturellen und landschaftlichen Erlebnissen, die Besucher begeistern.
Die Amtssprache der Slowakei ist Slowakisch. Mit einer Fläche von 49.035 km² ist die Slowakei deutlich kleiner als Deutschland.
Die Mautgebühren in der Slowakei dienen der Finanzierung und Instandhaltung des Straßennetzes. Die Einnahmen aus der Maut werden verwendet, um Autobahnen, Schnellstraßen und andere wichtige Verkehrswege zu bauen, zu reparieren und zu verbessern. Das stellt sicher, dass die Straßen in einem guten Zustand bleiben und den wachsenden Anforderungen des Verkehrs gerecht werden können. Außerdem tragen die Mautgebühren zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei, da gut gepflegte Straßen weniger Unfälle verursachen und eine reibungslosere Fahrt ermöglichen. Die Maut ist somit ein wichtiger Beitrag zur Aufrechterhaltung und Verbesserung der Infrastruktur des Landes.
Seit dem Beitritt beider Länder zum Schengen-Raum gibt es an der Grenze zwischen der Slowakei und Polen keine systematischen Grenzkontrollen mehr. Reisende können somit die Grenze frei passieren, ohne dass sie an einem Grenzposten anhalten müssen. Es können jedoch stichprobenartige Kontrollen durch die Polizei oder Zollbehörden erfolgen, insbesondere in Zeiten erhöhter Sicherheitsmaßnahmen, auch wenn der Reisende dort in einen Staat einfährt, der Mitglied der EU ist.
Dank des Schengen-Abkommens benötigen Bürger der EU keine speziellen Dokumente, um zwischen der Slowakei und Polen zu reisen. Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass genügt. Für Bürger außerhalb der EU gelten die üblichen Schengen-Bestimmungen, d.h., sie benötigen ein Visum, wenn sie nicht visumfrei in den Schengen-Raum einreisen dürfen.
Die Bezahlung der Maut an der Grenze ist in der Regel nicht erforderlich, da die meisten Mautsysteme in beiden Ländern elektronisch funktionieren. In der Slowakei müssen Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen eine elektronische Vignette (e-Vignette) erwerben. In Polen sind die meisten Autobahnen und Schnellstraßen mautpflichtig, und die Gebühren können an den Mautstationen in bar oder mit Karte bezahlt werden.
Der folgende Abschnitt gibt Ihnen einen Überblick darüber, ob Sie eine Vignette benötigen und ob eine streckenbezogene Maut existiert.
Auf nahezu allen Autobahn- und Schnellverkehrsstraßenabschnitten der Slowakei gilt eine Vignettenpflicht. Die Vignettenpflicht gilt für Fahrzeuge bis 3,5 t zGG. Es ist wichtig zu beachten, dass Motorräder von der Vignettenpflicht befreit sind und keine Vignette benötigen. Darüber hinaus stellen die Wohnmobile eine Besonderheit dar, da sie unabhängig von ihrem Gewicht (also selbst bei einem Gewicht von über 3,5 t zGG) eine Vignette benötigen. Zudem ist bei Gespannen (Pkw + Anhänger) zu beachten, dass bei einem Gewicht unter 3,5 t zGG nur die Vignette am Auto benötigt wird, während bei einem Gesamtgewicht von über 3,5 t zGG eine zusätzliche Vignette für den Anhänger erworben werden muss.
Motorräder sind somit von der Vignettenpflicht befreit und müssen keine Gebühren für das Befahren von Autobahnen und Schnellstraßen bezahlen!
In Polen herrscht neben der streckenbezogenen Mautpflicht keine Vignettenpflicht.
Das Mautsystem in Polen orientiert sich an der streckenbezogenen Mautpflicht, die sich je nach Fahrzeugen und Art der finanzierten Autobahnabschnitte unterscheidet.
Mittlerweile sind für PKWs und Motorräder nur noch zwei Autobahnabschnitte in Polen mautpflichtig. Dazu zählen die A2 und die A4. Diese zählen aufgrund bestimmter Abschnitte zu den Konzessionsautobahnen, d.h. zu den privatwirtschaftlich finanzierten Autobahnen. Bei folgenden Abschnitten der A2 und A4 kommt die Mautpflicht zum Tragen:
Die Maut ist eine Streckenmaut, die sich an der zurückgelegten Strecke orientiert. Hierbei ist zu beachten, dass es keinen landesweit einheitlichen Kilometerpreis gibt, d. h. auf den verschiedenen Autobahnabschnitten gelten auch unterschiedliche Preise. An den Konzessionsautobahnen können Sie entweder mit Bargeld oder Karte bezahlen.
Für alle Fahrzeuge über 3,5 Tonnen besteht eine Mautpflicht sowohl auf privaten Autobahnabschnitten (Konzessionsautobahnen) als auch auf öffentlich finanzierten Autobahnen sowie auf Schnell- und Bundesstraßen.
Die Maut ist eine Streckenmaut, die sich an der zurückgelegten Strecke orientiert. Hierbei ist zu beachten, dass es keinen landesweit einheitlichen Kilometerpreis gibt, d. h. auf den verschiedenen Autobahnabschnitten gelten auch unterschiedliche Preise. Während Sie an den Konzessionsautobahnen entweder mit Bargeld oder per Karte bezahlen, gestaltet sich das bei den öffentlich finanzierten Strecken anders. Wenn Sie die öffentlich finanzierten Strecken mit einem Fahrzeug über 3.5 Tonnen befahren und somit die Mautpflicht zum Tragen kommt, können Sie diese nur elektronisch über das System e-TOLL bezahlen. Dafür muss das Fahrzeug bei e-TOLL registriert sein bzw. registriert werden (online oder vor Ort möglich). Nur so kann eine Abrechnung mithilfe der App e-TOLL PL, Sendegerät (OBU) oder externem Ortungsgerät (ZSL), das in das Fahrzeug eingebaut ist, erfolgen. Wichtig: Die viaBOX und viaTOLL kann nicht mehr verwendet werden! Eine genauere Erklärung finden Sie hier.
Die erhobene Gebühr unterscheidet sich je nach Straßenkategorie, zulässigem Gesamtgewicht des Fahrzeugs bzw. der Fahrzeugkombination und der Euro-Emissionsklasse.
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